Leistungen
Verteidigung, Beratung und Beistand

Ich berate und verteidige

– erwachsene und jugendliche Individualpersonen
– Amtsträger
– nationale und internationale Unternehmen.

Je nach Fallkonstellation fungiere ich als Strafverteidigerin, anwaltliche Beraterin oder als Zeugenbeistand.

Verteidigung

Als Strafverteidigerin übernehme ich die Verteidigung in allen Abschnitten eines anhängigen Strafverfahrens. Den genauen Umfang und die Art meiner Tätigkeit bestimmen wir, d. h. Sie und ich, gemeinsam.

Die Erfahrung zeigt: Je früher die Verteidigung involviert und tätig ist, desto höher die Wahrscheinlichkeit, dass Verteidigungsziele erreicht und belastende Gerichtsverhandlungen vermieden werden können. Letzteres gilt insbesondere für Vorwürfe aus dem Bereich des Wirtschafts-, Medizin- und Umweltstrafrechts, wo sich ausnahmslos eine frühe Verteidigungstätigkeit im Ermittlungsverfahren empfiehlt. Selbst wenn eine Hauptverhandlung unvermeidbar erscheint können im Ermittlungsverfahren Weichen für die spätere Hauptverhandlung gestellt werden. Sollten Sie Kenntnis davon erhalten, dass ein Strafverfahren gegen Sie anhängig ist: Warten Sie nicht ab bis „etwas passiert“, z. B. bei Ihnen zuhause, in Ihrem Unternehmen oder Ihrem Umfeld durchsucht wird, Sie eine Anklageschrift erhalten, Ihre Vermögenswerte arretiert werden oder es zu einer Festnahme aufgrund eines Haftbefehls kommt. Sprechen Sie zumindest zum Zwecke einer frühen Akteneinsicht und Überprüfung des Standes der Ermittlungen eine Verteidigerin/einen Verteidiger an. Eine auf die Hauptverhandlung hoffende Verteidigung wird den gegenwärtigen Anforderungen effektiver Verteidigung nicht (mehr) gerecht. Heute führt nicht der große Auftritt in der Hauptverhandlung, sondern eine aktive Verteidigung bereits im Ermittlungsverfahren zu den avisierten Verteidigungszielen.

Moderne Verteidigung ist effektiv, nicht effekthascherisch. Sie ist deutlich, ohne laut zu werden. Stark, ohne grob zu sein. Verteidigung bedeutet manchmal auch, Beistand in dunklen Momenten des Lebens zu leisten: Strafrechtliche Verfolgung und Ahndung stellen einen erheblichen Eingriff in die Lebensführung dar und können unter Umständen existenzbedrohend sein. Als massive Belastung werden insbesondere strafprozessuale Maßnahmen empfunden, die zu einem Zeitpunkt, in dem noch die Unschuldsvermutung gilt, verhängt werden, beispielsweise Untersuchungshaft oder Arretierung von Vermögenswerten. Aufgabe der Verteidigung ist es, alle zur Verfügung stehenden Möglichkeiten für die Rechte der Mandantschaft zu gebrauchen und mit Standhaftigkeit, Stärke, aber auch realistisch Beistand zu leisten. Hierfür ist eine durchgehende Beobachtung und Analyse der Verteidigungsstrategie und -ziele unerlässlich. Denn ein Strafverfahren ist selten statisch. Auch Ihre Bedürfnisse können sich im Laufe eines Strafverfahrens ändern. An diesen Dynamiken hat sich moderne Verteidigung ebenfalls auszurichten.

Beratung

In Konstellationen, in denen (noch) kein Strafverfahren anhängig ist, bin ich für Individualpersonen und Unternehmen im Rahmen von strafrechtlichen (Vorfeld-) Beratungen tätig, beispielsweise bei der Durchführung von sog. Internal Investigations, der Beratung zu Compliance-Themen oder der Prüfung der Strafbarkeit eines bestimmten Sachverhaltes. Sowohl bei größeren Komplexen wie internen Untersuchungen als auch bei kleineren Anfragen wie z. B. einer speziellen Compliance-Anfrage betreffend einen Teilbereich Ihres Unternehmens kann, soweit dies tatsächlich erforderlich sein sollte, auch eine Vor-Ort Tätigkeit erfolgen. Auch hier gilt: Umfang und Ausgestaltung meiner Tätigkeit für Sie bestimmen wir, d. h. Sie/Ihr Unternehmen und ich, gemeinsam.

Zeugen und Beistand

Als Zeugenbeistand berate und begleite ich Zeugen im Rahmen von behördlichen oder gerichtlichen Vernehmungen.

In den meisten Fällen nehmen Zeuginnen und Zeugen, die eine Ladung zu einer polizeilichen, staatsanwaltschaftlichen oder gerichtlichen Vernehmung erhalten, den Vernehmungstermin ohne Beistand wahr. Das dürfen sie tun. Richtig ist jedoch auch: Verständnisfragen, fehlende Nachvollziehbarkeit der Vorladung, Unkenntnis bzgl. der eigenen Rechte und Pflichten oder Nervosität – mit all diesen Themen muss keine Zeugin und kein Zeuge alleingelassen werden. Als Zeugin/Zeuge dürfen Sie sich Rechtsrat einholen und sich im Hinblick auf Ihre Rechte und Pflichten beraten lassen. Vor allem müssen sie eine Zeugenaussage, die je nach Sachverhalt emotional belastend sein kann, nicht alleine durchstehen – insbesondere, wenn sie nicht nur Zeugin/Zeuge, sondern zugleich Verletze/r einer Straftat sind und Anzeige erstatten möchten.